und flexible Arbeitszeitregelung (z. B. Telearbeit, mobiles Arbeiten, Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit), eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L, 30 Tage jährlich Erholungsurlaub, fachliche
, familienfreundliche und flexible Arbeitszeitregelung (z. B. Telearbeit, mobiles Arbeiten, Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit), eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L, 30 Tage jährlich Erholungsurlaub
, mobiles Arbeiten, Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit), eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L, 30 Tage jährlich Erholungsurlaub, fachliche und persönliche Weiterbildungsangebote, ein breites
. Was wir Ihnen bieten: Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. Besoldung nach A 12 NBesO, familienfreundliche und flexible Arbeitszeitregelung (z. B. Telearbeit, mobiles Arbeiten
und flexible Arbeitszeitregelung (z. B. Telearbeit, mobiles Arbeiten, Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit), eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L, 30 Tage jährlich Erholungsurlaub, fachliche
und flexible Arbeitszeitregelung (z. B. Telearbeit, mobiles Arbeiten, Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit), eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L, 30 Tage jährlich Erholungsurlaub, fachliche
, familienfreundliche und flexible Arbeitszeitregelung (z. B. Telearbeit, mobiles Arbeiten, Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit), eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L, 30 Tage jährlich Erholungsurlaub
und flexible Arbeitszeitregelung (z. B. Telearbeit, mobiles Arbeiten, Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit), eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L, 30 Tage jährlich Erholungsurlaub, fachliche
. Was wir Ihnen bieten: Beschäftigungsumfang Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. Besoldung nach A 12 NBesO, familienfreundliche und flexible Arbeitszeitregelung (z. B. Telearbeit, mobiles Arbeiten
und flexible Arbeitszeitregelung (z. B. Telearbeit, mobiles Arbeiten, Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit), eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L, 30 Tage jährlich Erholungsurlaub, fachliche